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  Einreise- und Zollbestimmungen  
 
Die Einreise
 
EU-Bürger, die in Besitz eines gültigen Reisedokumentes oder eines anderen die Personaldateien und Staatsangehörigkeit bestätigtenden Dokumentes sind (z.B. Personalausweis) und die sich auf dem Gebiet der Republik Polen nicht länger als 3 Monate aufhalten möchten, können visafrei nach Polen einreisen.
EU-Bürger, dessen Aufenthalt in Polen länger als 90 Tage im Halbjahr dauern soll, hat bei dem für seinen Aufenthaltsort in Polen zuständigen Wojewodschaften einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu stellen. Dieser Antrag ist spätestens 45 Tage nach der visafreien Einreise in die Republik Polen zu stellen.
Kinder jeden Alters benötigen zur Einreise nach Polen einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (z.B. einen Kinderreisepass). Ein Eintrag im Pass der Eltern reicht ab dem 26.06.2012 nicht mehr aus.
 
 
 
Zollbestimmungen
 
  Es gelten für die Ein- und Ausfuhr von Waren die EU-Bestimmungen.
Derzeit gibt es auf deutscher Seite Überlegungen, die zollfreie Einfuhr wie bisher auf 200 Zigaretten pro Person über 18 Jahren zu beschränken, da Polen bis 2008 deutlich günstigere Steuersätze bei Tabakwaren haben wird.

Für die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, benötigen Sie eine Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warszawa.
 
 
 
Mitnahme von Tieren
 
  Auch für die Einreise nach Polen gelten seit dem 01.10.2004 die EU-weiten neuen Regelungen: Hunde, Katzen oder Frettchen benötigen beim Grenzübertritt einen Heimtier-Ausweis, den sie beim Tierarzt bekommen. Dieser Ausweis ersetzt den bisherigen Impfpaß. Das Tier muss mindestens 30 Tage aber maximal 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Durch eine Tätowierung oder durch einen Microchip muss das Tier dem Ausweis eindeutig zugeordnet sein.